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Directors' dealings

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors’ Dealings)

Nach §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SMARTRAC N.V. verpflichtet, eigene Geschäfte mit SMARTRAC-Aktien zu melden, die eine Gesamtsumme von 5.000 Euro überschreiten. Daneben besteht eine Meldepflicht für:

  • Personen, die bei der SMARTRAC N.V. Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben sowie zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;
  • Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u.a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner aber auch juristische Personen, bei denen o.g. Personen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach
§ 15 a WpHG